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Kurze Geschichte Pommerns: Inhaltsverzeichnis
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Groß Tuchen in Hinterpommern: Die Vertreibung ab 1945
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8. Pommern geteilt zwischen Deutschland und Polen (seit 1945)

Nicht nur Gesamtdeutschland, sondern auch Pommern wurde 1945 geteilt. Die drei Hauptsiegermächte des Zweiten Weltkrieges verschoben auf der Konferenz von Potsdam (17. Juli bis 2. August 1945) das wiedererstandene Polen nach Westen, wo die sog. Oder-Neiße-Linie seine Grenze bildet. Das Gebiet östlich davon und ganz Stettin mit einem Gebietsstreifen westlich der Oder kamen unter polnische Verwaltung. Zunächst hatte es einige Zeit geschienen, als könne Stettin bei Deutschland verbleiben, doch wurde dann die eben skizzierte Grenze festgelegt, und Polen übernahm Anfang Oktober 1945 Swinemünde, Mitte November dann Stettin. Die Grenze wurde im Görlitzer Abkommen vom 6. Juli 1950 von der DDR bestätigt, aber erst 1990 von dem vereinigten Deutschland als endgültige, unverletzliche Westgrenze Polens völkerrechtlich anerkannt. Von den östlich dieser Grenze lebenden knapp 2 Millionen Pommern wurden bis zum Herbst 1950 knapp 1, 5 Millionen Menschen völkerrechtswidrig unter grausamen Begleiterscheinungen vertrieben. Die Polen teilten das von ihnen übernommene Gebiet Pommerns den Wojewodschaften Stettin, Köslin, Danzig und Posen zu. Pommern ist seither wieder geteilt, allerdings sehr viel gründlicher und nachhaltiger als in den vergangenen Jahrhunderten.

Der westlich der Demarkationslinie gelegene Teil von Vorpommern wurde im Juli 1945 mit Mecklenburg, das 1934 aus Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz gebildet worden war, zu dem Land Mecklenburg-Vorpommern zusammengefaßt, dessen Verfassung im Sommer 1945 von der sowjetischen Militärverwaltung bestätigt wurde. Das Land war etwa 23 000 qkm groß und zählte 1946 etwas mehr als 2 Millionen Einwohner, darunter zahlreiche Vertriebene, die bald 42,2 % der Bevölkerung ausmachten! Das Land wurde alsbald kommunistisch beherrscht und ein Teil der "DDR", die sich 1949 etablierte. Im September1945 wurde auch in Vorpommern die "Bodenreform" durchgeführt, mit der alle landwirtschaftlichen Betriebe, die größer als 100 Hektar waren, entschädigungslos enteignet wurden, eine Maßnahme, die - höchst umstritten - auch nach der Wende von 1989/90 ihre Gültigkeit behielt. Freie Wahlen fanden nur 1946 statt, am 15. September Gemeindewahlen sowie am 20. Oktober Kreis- und Landtagswahlen. Am 25. Februar 1947 löste der Alliierte Kontrollrat das Land Preußen auf. Die Landesregierung ordnete am 1. März 1947 die Tilgung des Namensbestandteiles "Vorpommern" im Landesnamen an. Durch Verordnung vom 23. Juli 1952 wurden die fünf Länder der DDR in 14 Bezirke ohne historische Bezüge umgewandelt, in Mecklenburg-Vorpommern waren es die von Schwerin, Rostock und Neubrandenburg. Jede Erinnerung an Pommern sollte ausgelöscht werden. So mußte die "Pommersche Evangelische Kirche" 1969 ihren Namen in "Evangelische Landeskirche Greifswald" ändern. Und doch war es gerade die 1971 gegründete "Arbeitsgemeinschaft Kirchengeschichte" in dieser Landeskirche, die als historisches Gewissen wirkte und die pommersche Identität lebendig zu erhalten half.

Das kommunistische System brach 1989 zusammen, die Grenze zur Bundesrepublik Deutschland wurde am 9. November 1989 geöffnet. Nach der friedlichen Revolution in der DDR trat diese am 3. Oktober 1990 der Bundesrepublik Deutschland bei. Danach erstanden die 1952 aufgelösten Länder neu, mit ihnen auch Mecklenburg-Vorpommern. Die Landtage der fünf neuen Bundesländer wurden am 14. Oktober 1990 gewählt. Mecklenburg-Vorpommern erhielt am 14. Mai 1993 eine Verfassung, die am 12. Juni 1994 von der Bevölkerung angenommen wurde. Die in Artikel 75 dieser Verfassung gegebene Möglichkeit, in den beiden Landesteilen des nordöstlichsten deutschen Bundeslandes nach dem Vorbild Preußens und Nordrhein-Westfalens Landschaftsverbände zu bilden, wurde bisher nicht genutzt. Aber in den Landesteilen werden die eigenen, bodenständigen und sehr beliebten Symbole geführt, in Vorpommern die blau-weißen Landesfarben und als Wappen in Silber der aufrechte, goldenbewehrte rote Greif.

Nachtrag des Herausgebers:

Das an Polen gefallene Hinterpommern und Stettin mit einem Gebiet westlich der Oder wurden nach 1945 im wesentlichen auf die Wojewodschaften SZCZECIN (Stettin), KOSZALIN (Köslin) und SLUPSK (Stolp) aufgeteilt. Kleinere Anteile fielen noch auf die Wojewodschaften GORZOW (Landsberg), PILA (Schneidemühl) und GDANSK (Danzig). Zum 1.1.1999 wurde in Polen eine Gebietsreform durchgeführt, bei der die früheren 49 Wojewodschaften in nur noch 16 zusammengefasst wurden. Unter diesen sind WESTPOMMERN (Hauptstadt Stettin) und POMMERN (Hauptstadt Danzig). Westpommern umfasst im wesentlichen die früheren Wojewodschaften Stettin und Köslin; Pommern die früheren Wojewodschaften Stolp, Danzig sowie Teile von Elbling und Bromberg, also das östliche Hinterpommern zusammen mit Teilen von Westpreußen bzw. mit Pommerellen.

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