1. Die Gemeinschaftsteilung der Gemeinde
Vor 1921 gab es im Kreis Bütow 4 Tuchen: Königlich Groß Tuchen, Adlich Groß Tuchen,
Klein Tuchen und Borntuchen. Davon waren Adlich Groß Tuchen ein Rittergut, die
übrigen Bauerndörfer. Die Gemarkung der Bauerndörfer bestand aus sogenannten Flecken.
Bei Königlich Groß Tuchen waren das z.B. Pranten, Pionen, Wiesental, Kampen, Smetken,
Dombrow, Wohrlanden (auch Wurthen genannt).
Um den Unterschied in der Qualität des Bodens bei den Anspruchsberechtigten auszugleichen,
hatte meist ein jeder in diesen Flecken eine gewisse Fläche, welche im Laufe der Zeit
unter den erbberechtigten Kindern mehrmals geteilt wurde.
Es war ein buntes Durcheinander. Der Einzelne konnte auf seinem Streifen kein Vieh weiden,
mancher mit einem langen Wagen nicht mehr wenden. Wegen dieser Zersplitterung der Flächen
war die sogenannte Dreifelderwirtschaft notwendig. Ein Drittel der Fläche wurde mit
Winterung, ein Drittel mit Sommerung bestellt, der Rest galt als Viehweide. Jedes Jahr
erfolgte eine Umstellung. Das Rindvieh, die Schafe und Schweine wurden in einzelnen Herden
im Dorf zusammengetrieben und vom Dorfhirten auf der Weidefläche gehütet. Der Dorfhirte
hatte seine Wohnung im Schmiedehaus neben dem Schmied.
Als die Stein'schen Reformen einsetzten, sollten die Bauern auch gewisse Steuern zahlen.
Dazu bedurfte es zunächst der richtigen Feststellung der einzelnen Besitzflächen und zu
deren Zusammenlegung. Es wurden alle einzelnen Flächen aufgemessen, das Gesamtergebnis
festgestellt, die alten Grenzen vernichtet und - je nach Einbringung seiner Fläche in
die Verteilermasse - dem Einzelnen neu zugeteilt.
Durch die Aufmessungen und Verhandlungen zwecks Anerkennungen der Aufmessungen vergingen
mehrere Jahre. 1836 endlich konnte der endgültige Rezeß (Vergleich) abgeschlossen werden,
von dem die Abschrift nebst Flurkarte beim Gemeindevorsteher in Groß Tuchen, die Urschrift
bei der General-Kommission in Frankfurt a.d. Oder ins Archiv niedergelegt wurden.

[Anmerkung E. Trapp: Sämtliche Urkunden bei der Gemeinde in Groß Tuchen sind 1945 in die
Hände der Russen und Polen gefallen.]

Bei der Gemeinheitsteilung entstanden laut Rezeß folgende Grundstücke
im Kartenblatt 1 und 2:

von DOMARIUS, Dorfmühle 225 Morgen
Katholische Pfarre 205 Morgen
Evangelische Pfarre 195 Morgen
ZÜHLKE, Schulzenhof 495 Morgen
SCHLIERKER, Bauernhof 240 Morgen
SCHLÜTT, Karl, Bauernhof 200 Morgen
POLZIN, Johann, Bauernhof 220 Morgen
SCHLUTT, Matthias, Bauernhof 260 Morgen
MOLDENHAUER, Bauernhof 240 Morgen
LIMBERG, Johann, Bauernhof 240 Morgen
Dorfkrug 210 Morgen
2 Büddner, Bauernhof, je 50 Morgen 100 Morgen
Schule und Schmiede, je 5 Morgen 10 Morgen
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zusammen: 2.840 Morgen

Außerdem gehörten noch zur Gemeinde Groß Tuchen folgende von der
Gemeinheitsteilung ausgeschlossene Grundstücke:

Die Obermühle (zus. 260 Morgen) mit den Höfen
- BARSKE 60 Morgen
- WOLFF 40 Morgen
- PELZ 60 Morgen
- RADDE 100 Morgen
Grundstücke im Wiesenthal:
- P. BIASTOCH 50 Morgen
- M. GAUL 50 Morgen
- HEINRICH JANTZ 100 Morgen
- FRITZ KAUTZ 40 Morgen
Die Dorfseen 160 Morgen
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zusammen: 760 Morgen

Im Jahre 1926 erfolgten die Eingemeindungen von

Adlich Groß Tuchen 1.400 Morgen
Forstenklave Wohrlanden 100 Morgen
(KAUTZ und SIKORSKI)
Forstbezirk Jungingen 2.000 Morgen
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zusammen: 3.500 Morgen

TOTAL: 7.000 Morgen
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das sind ca. 1.750 Hektar
[4 Pommersche Morgen sind ca. 1 ha]