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 | 1. Die
Gemeinschaftsteilung der Gemeinde Vor 1921 gab es im Kreis Bütow 4 Tuchen: Königlich Groß Tuchen, Adlich Groß Tuchen,Klein Tuchen und Borntuchen. Davon waren Adlich Groß Tuchen ein Rittergut, die
 übrigen Bauerndörfer. Die Gemarkung der Bauerndörfer bestand aus sogenannten Flecken.
 Bei Königlich Groß Tuchen waren das z.B. Pranten, Pionen, Wiesental, Kampen, Smetken,
 Dombrow, Wohrlanden (auch Wurthen genannt).
 Um den Unterschied in der Qualität des Bodens bei den Anspruchsberechtigten auszugleichen,
 hatte meist ein jeder in diesen Flecken eine gewisse Fläche, welche im Laufe der Zeit
 unter den erbberechtigten Kindern mehrmals geteilt wurde.
 Es war ein buntes Durcheinander. Der Einzelne konnte auf seinem Streifen kein Vieh weiden,
 mancher mit einem langen Wagen nicht mehr wenden. Wegen dieser Zersplitterung der Flächen
 war die sogenannte Dreifelderwirtschaft notwendig. Ein Drittel der Fläche wurde mit
 Winterung, ein Drittel mit Sommerung bestellt, der Rest galt als Viehweide. Jedes Jahr
 erfolgte eine Umstellung. Das Rindvieh, die Schafe und Schweine wurden in einzelnen Herden
 im Dorf zusammengetrieben und vom Dorfhirten auf der Weidefläche gehütet. Der Dorfhirte
 hatte seine Wohnung im Schmiedehaus neben dem Schmied.
 Als die Stein'schen Reformen einsetzten, sollten die Bauern auch gewisse Steuern zahlen.
 Dazu bedurfte es zunächst der richtigen Feststellung der einzelnen Besitzflächen und zu
 deren Zusammenlegung. Es wurden alle einzelnen Flächen aufgemessen, das Gesamtergebnis
 festgestellt, die alten Grenzen vernichtet und - je nach Einbringung seiner Fläche in
 die Verteilermasse - dem Einzelnen neu zugeteilt.
 Durch die Aufmessungen und Verhandlungen zwecks Anerkennungen der Aufmessungen vergingen
 mehrere Jahre. 1836 endlich konnte der endgültige Rezeß (Vergleich) abgeschlossen werden,
 von dem die Abschrift nebst Flurkarte beim Gemeindevorsteher in Groß Tuchen, die Urschrift
 bei der General-Kommission in Frankfurt a.d. Oder ins Archiv niedergelegt wurden.
 
 [Anmerkung E. Trapp: Sämtliche Urkunden bei der Gemeinde in Groß Tuchen sind 1945 in die
 Hände der Russen und Polen gefallen.]
 
 Bei der Gemeinheitsteilung entstanden laut Rezeß folgende Grundstücke
 im Kartenblatt 1 und 2:
 
 von DOMARIUS, Dorfmühle			        225 Morgen
 Katholische Pfarre				205 Morgen
 Evangelische Pfarre				195 Morgen
 ZÜHLKE, Schulzenhof				495 Morgen
 SCHLIERKER, Bauernhof				240 Morgen
 SCHLÜTT, Karl, Bauernhof			200 Morgen
 POLZIN, Johann, Bauernhof			220 Morgen
 SCHLUTT, Matthias, Bauernhof			260 Morgen
 MOLDENHAUER, Bauernhof			        240 Morgen
 LIMBERG, Johann, Bauernhof			240 Morgen
 Dorfkrug					210 Morgen
 2 Büddner, Bauernhof, je 50 Morgen		100 Morgen
 Schule und Schmiede, je 5 Morgen		 10 Morgen
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 zusammen:				      2.840 Morgen
 
 Außerdem gehörten noch zur Gemeinde Groß Tuchen folgende von der
 Gemeinheitsteilung ausgeschlossene Grundstücke:
 
 Die Obermühle (zus. 260 Morgen) mit den Höfen
 - BARSKE					60 Morgen
 - WOLFF						40 Morgen
 - PELZ						60 Morgen
 - RADDE					       100 Morgen
 Grundstücke im Wiesenthal:
 - P. BIASTOCH					50 Morgen
 - M. GAUL					50 Morgen
 - HEINRICH JANTZ			       100 Morgen
 - FRITZ KAUTZ					40 Morgen
 Die Dorfseen				       160 Morgen
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 zusammen:				       760 Morgen
 
 Im Jahre 1926 erfolgten die Eingemeindungen von
 
 Adlich Groß Tuchen			     1.400 Morgen
 Forstenklave Wohrlanden			       100 Morgen
 (KAUTZ und SIKORSKI)
 Forstbezirk Jungingen			     2.000 Morgen
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 zusammen:				     3.500 Morgen
 
 TOTAL:						     7.000 Morgen
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 das sind ca. 1.750 Hektar
 [4 Pommersche Morgen sind ca. 1 ha]
 
 
 
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