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Kurze Geschichte Pommerns: Inhaltsverzeichnis
This Site in English: The Era of Reformation and Wars of Religion
Pomeranian_Griffin: Weltweite Pommern-Gruppe für Geschichte, Kultur und Genealogie
Der Croy-Teppich: Geschenk von Ernst von Croy an die Universität Greifswald

5. Das Zeitalter der Reformation und Glaubenskriege (1500-1657)

Am Ende seiner Regierungszeit steuerte Bogislaw X. sein Staatsschiff nur noch mit schwacher Hand und führte ein recht zügelloses Leben. Es machten sich wieder Raub, Totschlag und Mord im Lande breit, insbesondere im Osten. Raubritter trieben ihr Unwesen, und hier tat sich manche adelige Familie sehr unrühmlich hervor, etwa einige Puttkamer, Kleist und Manteuffel. Erst die Söhne Bogislaws konnten wieder Recht und Gesetz herstellen. Nach dem Tod Bogislaws X. traten seine zwei Söhne die Nachfolge gemeinsam an. Im Jahre 1526 wurden sie vom König von Polen erblich mit den Landen Bütow und Lauenburg belehnt. 1529 verzichtete der Kurfürst Joachim 1. von Brandenburg im Grimnitzer Vertrag endlich und endgültig auf die Lehnshoheit über Pommern, behielt aber das Recht der Nachfolge, wenn das Greifenhaus im Mannesstamme erlöschen sollte. 1530 empfingen die beiden pommerschen Herzöge auf dem Reichstag zu Augsburg von Kaiser Karl V. ihr Territorium zur gesamten Hand als reichsunmittelbares Herzogtum zu Lehen.

Das reichsunmittelbare Pommern wurde 1532 und 1541 erneut geteilt, wobei der Verlauf der Oder als Grenz- bzw. Teilungslinie genommen wurde. Wieder entstanden Teilherzogtümer mit Namen Pommern-Wolgast und Pommern-Stettin. Sie sind in keiner Weise mit den gleichnamigen Territorien identisch oder zu verwechseln, die bei der Landesteilung von 1295 geschaffen worden waren. Nach den Landesteilungen des 16. Jahrhunderts wurde es allmählich allgemein üblich, von Vor- und Hinterpommern zu sprechen, wenn die Lande westlich bzw. östlich der Oder gemeint waren. So ist es bis zum bitteren Ende 1945 bzw. bis heute geblieben. Nach diesen Landesteilungen gab es für beide Landesteile nach wie vor eine einheitliche Regierung. Zwei getrennte Regierungen wurden dann erst 1569 eingerichtet

Gegenüber der mächtigen geistigen Strömung jener Zeit, dem neuen, von Wittenberg ausgehenden reformatorischen Glauben, hatte sich Bogislaw X. noch neutral und unentschieden verhalten, säkularisierte freilich 1522 die Güter des zum Teil verlassenen Klosters Belbuck. Von seinen Nachfolgern war Barnim IX. als Student in Wittenberg 1519 Luther begegnet und wurde ein eifriger Förderer der Reformation. Daneben war er ein Freund der Künste, schnitzte selbst, neigte aber freilich auch zur Prunksucht, die ihn häufig in Geldverlegenheit brachte. Sein, seines Bruders und seines Neffen wichtigster und klügster Berater war Jobst v. Dewitz (etwa 1491 bis 1542), der in Bologna Jura studiert hatte (wohl 1519-1522) und zum Doktor beider Rechte promoviert worden war. Dieser Humanist hing seit seiner Begegnung mit Luther in Wittenberg 1523 der neuen Lehre an. Diese wirkte seit etwa 1520 in Pommern, brauchte aber noch weit über ein Jahrzehnt, um in ganz Pommern zum Durchbruch zu kommen. 1531 wurde die freie Predigt des Evangeliums zugelassen. Schon vorher hatte es evangelische Predigten gegeben, so 1521 in Pyritz und 1522 in Stralsund, und es war deswegen auch in Pommern schon mancherorts zu Unruhen gekommen. Die Anhänger des neuen Bekenntnisses nahmen zu, aber erst 1534 wurde auf dem Landtag zu Treptow an der Rega der christliche Glaube lutherischer Prägung endgültig mit der ,,Kercken Ordeninge des gantzen Pamerlandes" eingeführt. Sie war das Werk des Reformators von Pommerns: Johannes Bugenhagen (1465-1556). Er stammte aus Wollin, war 1509 zum Priester geweiht worden und verfaßte nach 1517, seit demselben Jahr lehrte er an der Klosterschule Belbuck, im Auftrag von Herzog Bogislaw X. eine Geschichte Pommerns, die berühmte ,,Pomerania" (gedruckt u. a. Stettin 1901, Nachdruck 1966). 1523 wurde Bugenhagen, der sich als ,,Pomeranus" oder ,,Doctor Pommer" bezeichnete, Pfarrer an der Stadtkirche zu Wittenberg und 1535 Professor an der dortigen Universität; er war seit etwa 1527 der Beichtvater Luthers und übersetzte dessen hochdeutsche Bibel ins Niederdeutsche. Er ist nicht nur der Schöpfer der pommerschen Kirchenordnung, sondern auch der für Braunschweig, Hamburg, Lübeck, Dänemark, Holstein, Braunschweig-Wolffenbüttel und Hildesheim. - Nach den von Bugenhagen, v. Dewitz u. a. durchgeführten Visitationen mit Einzug der Klöster- und Kirchengüter bzw. -schätze wurde 1539 endlich auch die arg herunter- bzw. zum Erliegen gekommene Universität Greifswald mit einem neuen Lehrkörper wiedereröffnet. Dabei war neben Bugenhagen ganz wesentlich Jobst v. Dewitz beteiligt. Gymnasien wurden in Stettin (1543), Stralsund (1560), Greifswald (1561), Stargard (1633) und Neustettin (1640) gegründet.

Der Landtagsabschied vom 7. Dezember 1539 bestätigte die Entscheidung von Treptow an der Rega. Pommern war, bis auf das Hochstift Kammin, ein lutherisches Territorium im Reiche geworden, was sich im Passauer Vertrag von 1552 und im Augsburger Religionsfrieden von 1555 nochmals deutlich zeigte. Dessen Bestimmungen wurden übrigens erstmals 1612 von dem Greifswalder Professor Joachim Stephani auf die Formel ,,Cuius regie, eius religio" (,,Wessen das Land, dessen der Glaube") gebracht, wonach die Konfession des Landesherrn die seiner Untertanen bestimmt. 1556 wurde das Bistum Kammin säkularisiert und zu einer Sekundogenitur des evangelischen Greifenhauses, was allerdings einer weiteren Landesteilung gleichkam. Ganz Pommern aber war nunmehr ein lutherisches Land im Deutschen Reich.

Etwa zu derselben Zeit wie die Reformation kam eine andere Entwicklung zum Durchbruch, die für die Zukunft Pommerns von vergleichbarer Bedeutung und Schwere war. Nach den Katastrophen des 15. Jahrhunderts stiegen gegen Ende desselben und zu Anfang des folgenden Jahrhunderts die Bevölkerungszahl und auch die Preise für landwirtschaftliche Erzeugnisse wieder langsam an. Dieser Umstand und die zahlreichen wüsten Flächen waren Anreiz zur Ausweitung der Eigenwirtschaft des zum Teil verarmten Adels. Die Grundherrschaft vor allem des Adels, aber auch der Geistlichkeit und der Städte, wurde systematisch ausgeweitet und fortgebildet. Das Gros der bis dahin freien Bauern wurde vom dem Beginn des 16. Jahrhunderts an immer stärker schollen- und dienstpflichtig; aus Bauernland wurde Gutsland, der Gutsherr war Gerichtsherr und Inhaber der örtlichen Polizeigewalt. 1559 leitete eine Visitation in Pommern-Stettin das ,,Bauernlegen" ein, das durch die ,,Bauern- und Schäferordnung" Herzog Philipps II. von 1616 geregelt und legitimiert wurde; der Herzog hatte sich den Interessen und dem Druck des pommerschen Adels beugen müssen. Das Besitzrecht der Bauern wurde verschlechtert und schließlich nur noch ein Nutzungsrecht; Bauern konnten von ihren Stellen vertrieben werden. Pommern wurde durch diese Entwicklung vom frühen 16. Jahrhundert an vom typischen Bauernland zu einem Territorium mit einer dünnen Schicht von Großgrundbesitzern mit einer sehr großen Zahl von Abhängigen. Dieser Zustand blieb bis in das 20. Jahrhundert erhalten. Dabei darf nicht übersehen werden, daß viele Gutsherren für die von ihnen Abhängigen in patriarchalischer Verantwortung vorbildlich sorgten.

Von den letzten Herzögen sind Bogislaw XIII. und Philipp II. hervorzuheben. Ersterer studierte in Greifswald, war dort 1559 ehrenhalber Rektor und wurde zu Jasenitz 1569 mit den Ämtern Barth und Neuenkamp abgefunden, führte seit 1592 die Regentschaft in Wolgast und wurde schließlich 1603 Herzog von Pommern-Stettin. Aus Gegnerschaft zu dem stolzen Stralsund gründete er 1587 an der Stelle des Klosters Neuenkamp die Stadt Franzburg, die nach dem Vorbild Venedigs als Adelsrepublik Stralsund den Rang ablaufen sollte. Was wirklich entstand, war ein weiteres Landstädtchen. Wirklich bedeutsam hingegen war die 1582 von ihm in Barth begründete Druckerei, in der l588 u. a. die prächtige niederdeutsche sogenannte Barther Bibel gedruckt wurde. Sein Sohn Philipp II. (1573-1616) war ebenso hochbegabt wie gebildet und sicherlich der kunstsinnigste Herzog von Pommern. Er ließ den äußeren Westflügel des Schlosses zu Stettin errichten und legte dort eine Kunstkammer an. Auf seinen Auftrag hin wurden Silbertafeln geschmiedet, die später zum Rügenwalder Silberaltar wurden. Der Herzog schuf ab 1617 eigenhändig Visierungsbücher. In demselben Jahr erwarb er den ,,Pommerschen Kunstschrank", und 1618 legte der Rostocker Mathematiker Eilhard Lubin für ihn seine berühmte Pommernkarte an.

Nach dem Tod von Philipps II. Bruder Franz (1577-1620) folgte in Stettin sein Bruder Bogislaw XIV. (15ß0-1637), ein kränklicher, schwacher Fürst, der letzte des Greifengeschlechts. 1625 beerbte er, seit 1623 schon Bischof von Kammin, den letzten Wolgaster Herzog und vereinte wieder ganz Pommern in einer Hand. Der Eigensinn der Stände jedoch hielt zunächst an den 1569 eingerichteten getrennten Regierungen in Stettin und Wolgast fest.

Seit 1616 wütete im Deutschen Reich, im Herzen Europas, der Dreißigjährige Krieg, von dem Pommern zunächst verschont blieb. Die Herzöge hielten an der bisherigen Neutralitätspolitik fest, hatten aber nicht die Macht, diese erfolgreich durchzuhalten. 1627 mußte Bogislaw XIV. in der Kapitulation von Franzburg der Einquartierung von zehn Regimentern oder 22 000 Mann Wallensteinischer Truppen zustimmen. Damit war das Herzogtum zum Kriegsschauplatz geworden, zumal 1626 Wallensteins Heer ergebnislos Stralsund belagerte, in dem sich auch schwedische Truppen festsetzten. Im Frühjahr 1630 besetzten diese Rügen und am 6. Juli desselben Jahres landete bei Peenemünde auf Usedom ihr König Gustav II. Adolf (1594-1632, reg. ab 1611) mit einem Invasionsheer von über 12 000 Mann und griff auf Seiten der evangelischen Partei in den Krieg ein. Seither war Schweden de facto Herr über und in Pommern, auch wenn es zu einem formalen Bündnisvertrag zwischen dem schwachen Herzog und dem starken, mächtigen König aus dem Norden kam, dem ,,Löwen aus Mittnacht". 1627 war ein Geheimer Rat zur Regierung ganz Pommerns eingesetzt worden. Die Stände bestätigten 1633 den Vertrag von Grimnitz (1529) und damit das Erbfolgerecht des Kurfürsten von Brandenburg. Der Herzog wurde in demselben Jahr von einem Schlaganfall getroffen und praktisch regierungsunfähig. Deshalb arbeiteten die herzoglichen Räte eine Verfassung aus, die von den Landständen gebilligt und am 19. November 1634 veröffentlicht wurde. An die Stelle des Herzogs trat gemäß der Regimentsverfassung ein Regierungskollegium aus einem Statthalter, einem Präsidenten und sieben Räten, die, so gut es ging, versuchten, auch nach dem Tod des Herzogs das Land zu leiten. Sie mußten aber 1636 zurücktreten. - Als klar wurde, daß Bogislaw XIV. ohne Leibeserben sterben würde, vermachte er 1634 seiner Landesuniversität Greifswald das gesamte Klosteramt Eldena, einen Besitz von 14 000 Hektar. Dieses Vermögen wirkte sich für die Hohe Schule so segensreich aus, daß sie bis 1674 ohne jeglichen staatlichen Zuschuß gut existieren konnte! Herzog Bogislaw XIV. starb am 10. März 1637, und damit erlosch das Greifengeschlecht im Mannesstamme. Es war keine große Dynastie gewesen, hatte aber doch einige sehr tüchtige Regenten hervorgebracht. Die meisten von ihnen waren aber eher selbstzufrieden und ohne politischen Weitblick, passiv und schwach, untereinander zerstritten, mancher erlag auch allzu irdischen Lastern. - Nach dem Tod Bogislaws XIV. hätten nach geltendem Recht aufgrund des Vertrages von Grimnitz an die Stelle der Greifen die Kurfürsten von Brandenburg, Herzöge in Preußen usw. treten müssen, die Hohenzollern. Dies aber wollte Schweden, das Pommern praktisch besaß, nicht hinnehmen, und dem Brandenburger wurde von den evangelischen Reichsfürsten bedeutet, daß er im Interesse der evangelischen Sache zu Gunsten der Schweden zurückstehen müsse. Ganz Pommern hatte entsetzlich unter den Furien des Dreißigjährigen Kriegs zu leiden und verlor zwei Drittel seiner Bevölkerung. Weite Landstriche waren für viele Jahrzehnte wüst und leer. Damals entstand das Kinderlied vom abgebrannten Pommernland. - Der Friede von Osnabrück als Teil des Westfälischen Friedens von 1646 bestimmte, daß Vorpommern mit Rügen, Stettin, Gartz, der Odermündung, Usedom und Wohin nebst einem Streifen auf dem rechten Oder-Ufer mit Damm, Gollnow und Greifenhagen zur Krone Schwedens kamen, die auch den Platz (Sitz und Stimme) der pommerschen Herzöge als Reichsstand und auf den Reichstagen und im obersächsischen Reichskreis einnahm. Der König von Schweden war seither auch Herzog von Pommern. - Das Kurfürstentum Brandenburg unter Friedrich Wilhelm, dem Großen Kurfürsten (reg. 1640-1666), erhielt den verbleibenden Teil Hinterpommerns und das Kamminer Stiftsland. Lauenburg und Bütow waren 1637 mit dem Tod des letzten Greifen als polnisches Lehen an Polen zurückgefallen und kamen erst 1657 wieder als erbliche Lehn an Pommern bzw. Brandenburg.

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